Der Umgang mit Arbeitsmitteln gehört zum betrieblichen Alltag der Beschäftigten. Aber was ist ein Arbeitsmittel? Kann der Arbeitgeber Arbeitsmittel, Maschinen oder Anlagen ohne Gefährdungsbeurteilung umbauen oder verändern? Ersetzt gar die CE-Kennzeichnung die Gefährdungsbeurteilung? Was ist bei der Anschaffung neuer Arbeitsmittel zu beachten? Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) von 2015 gibt dem Arbeitgeber eine Reihe von Grundpflichten, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Dazu kommen Regelungen aus der EU-Maschinenrichtlinie und dem Produktsicherheitsgesetz. Die Interessenvertretung, insbesondere der Betriebsrat, kann hierbei im Sinne eines präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes wesentlich bei der Verwendung von Arbeitsmitteln Einfluss nehmen. Im Seminar verschaffen wir uns einen Überblick über die Anwendung der BetrSichV und werden auf aktuelle betriebliche Probleme eingehen.
Die BetrSichV in der Systematik des Arbeitsschutzrechts
Die wichtigsten Regelungen der BetrSichV
Anforderungen der Maschinen richtlinie, der Maschinen verordnung und des Produktsicherheitsgesetzes
Grundlagen der CE-Kennzeichnung
Kennenlernen der Technischen Regeln Betriebs sicherheit
Mitgestaltung des BR im Rahmen von Planungsund Beschaffungsprozessen nach § 90/91 BetrVG
Mitbestimmung des BR im Prozess der Gefährdungs beurteilung
Beteiligung der betroffenen Beschäftigten
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Sprockhövel | 31.03.2025 - 04.04.2025 | SB01425 | Verfügbar |
Sprockhövel | 27.10.2025 - 31.10.2025 | SB04425 | Verfügbar |