Die Führungsstrukturen und Entscheidungswege innerhalb multinationaler Unternehmen werden zunehmend über Ländergrenzen hinweg zentralisiert. Dabei stoßen die vorhandenen Mitbestimmungsmöglichkeiten sprichwörtlich an ihre Grenzen, und Standorte in verschiedenen Ländern werden gegeneinander ausgespielt. Die Europäischen Betriebsräte (EBR) und SE-Betriebsräte (SE-BR) können die Interessen der Arbeitnehmer*innen dort vertreten, wo die Entscheidungen getroffen werden: an der Konzernspitze. Was aber kann man mit einem Europäischen beziehungsweise SE-Betriebsrat alles machen? Welche Rechte und Möglichkeiten haben sie? Wie kann man länderübergreifend Interessenvertretung organisieren und mit welchen Schwierigkeiten muss man dabei rechnen? Wie kann das Recht auf Präsenzsitzungen durchgeführt werden? Mit diesen Fragen richtet sich das Seminar an neue Mitglieder eines EBR und SE-BR oder an Mitglieder eines EBR und SE-BR, der gerade gegründet wurde. Eingeladen sind auch künftige Mitglieder von EBR und SE-BR, bei denen sich die Gremien im Moment noch im Gründungsprozess befinden.
Rechtliche Grundlagen der Arbeit als EBR und SE-BR
Umsetzung der eigenen EBR- und SE-BR Vereinbarung
Handlungsmöglichkeiten eines EBR und SE-BR
Organisation der EBR/SE-BR Arbeit
Besonderheiten beim Arbeiten in einem transnationalen Gremium
Organisation von Informations- und Konsultationsprozessen
Unterstützungs- und Beratungsangebote für EBR und SE-BR
Erfahrungsaustausch: Arbeitsschwerpunkte und Arbeitsweisen des EBR und des SE-BR
Digitalisierung der EBR/SE-BR Arbeit
Umgang mit Videokonferenzen als ergänzendes Format
Unternehmensmitbestimmung im SE-BR
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Sprockhövel | 05.03.2025 - 07.03.2025 | SE01025 | Verfügbar |