Bei der Arbeit der Schwerbehindertenvertetung fallen regelmäßig personenbezogende Daten an, die sie benötigt, um ihre Überwachungs- und Beteiligungsrechte nach dem SGB IX auszuführen. Die Anforderungen an das Datenschutzmanagement der SBV sind durch die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes gestiegen. Diese sind bei der Organisation der Aufgaben der Vertrauensperson, dem Umgang im Team und im SBV-Büro zu berücksichtigen. Für die Aufgaben der SBV ist die manuelle Erhebung, Verarbeitung oder technische Nutzung insbesondere von Gesundheitsdaten notwendig. Dies gilt unter anderem für Beratungsgespräche, für präventive und arbeitsplatzerhaltende Maßnahmen, auch im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Daher benötigt die SBV weitergehende Kenntnisse im Datenschutz.
Welche Informationen benötigt die SBV für ihre Arbeit?
Wer darf außer der Vertrauensperson auf die Daten zugreifen - Stellvertreter *innen, Bürokraft?
Bedingungen für die Einwilligung zur Datenerhebung und der Widerrufsrechte der betroffenen Personen.
Welche Anforderungen ergeben sich an die Datenverarbeitung, ihre Weitergabe an Dritte und an die Schweigepflichtsentbindung?
Bewertung der Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Zweckbindung der Verarbeitungsvorgänge im Rahmen der SBV-Arbeit.
Aufbewahrung und Vernichtung von Daten
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Inzell | 30.06.2025 - 02.07.2025 | KA02725 | Verfügbar |
Bad Orb | 27.08.2025 - 29.08.2025 | OA08525 | Verfügbar |