Bitte aktiviere JavaScript in Deinem Browser, um die volle Funktionalität der Website nutzen zu können.

Betriebsratstätigkeit: Behinderungen und Störungen

Fachakademie für Arbeitsrecht | Arbeitsrecht

Kategorie

  • Fachakademie für Arbeitsrecht
  • Arbeitsrecht

Freistellung

  • § 37,6 BetrVG

Weitere Informationen

Zielgruppe

  • Betriebsräte

Weitere Informationen

0 69/66 93 – 25 08

bildung@igmetall.de

Einerseits ist der Betriebsrat verpflichtet, seine im Betriebsverfassungsgesetz verankerten Beteiligungsrechte wahrzunehmen. Andererseits fühlen sich manche Arbeitgeber durch Betriebsratshandeln in ihrer »unternehmerischen Freiheit« eingeschränkt. Das führt unausweichlich zu Konflikten zwischen den Betriebsparteien. Doch wo fängt eine Störung oder Behinderung der Betriebsratsarbeit an, und wie kann der Betriebsrat die Rechte, die ihm verwehrt werden, einfordern und durchsetzen? Dieses Seminar vermittelt den Teilnehmer*innen die entsprechenden Kenntnisse und ein Gespür für den richtigen Einsatz der zur Verfügung stehenden Rechtsmittel.

Themen im Seminar "Betriebsratstätigkeit: Behinderungen und Störungen"

  • Was bedeutet vertrauensvolle Zusammenarbeit für die Betriebsparteien (§ 2 (1) BetrVG)?

  • die Vereinbarkeit von beruflicher Tätigkeit und gesetzlichem Betriebsratsmandat:

  • das Begünstigungs- und Benachteiligungsgebot nach dem Betriebsverfassungsgesetz

  • Schutz von Betriebsratsmitgliedern (Entgelt, Karriere, Versetzung, Kündigung)

  • Behinderung und Störung der Betriebsratsarbeit:

  • Wo fängt Behinderung an? (von Schikane bis Kündigung)

  • wiederholte verspätete oder unvollständige Informationen durch den Arbeitgeber

  • Verweigerung der Kostenübernahme (§ 40 BetrVG), Bedeutung der Vermögenslosigkeit des Betriebsrats

  • Verstöße gegen Mitwirkungsrechte bei personellen Maßnahmen

  • Nichtbeachtung von Mitbestimmungsrechten

  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats:

  • Rechtsfolgen bei Uneinigkeit über die Rechte des Betriebsrats

  • interne und externe Schlichtungsoptionen

  • Wann ist ein grober Verstoß ein grober Verstoß?

  • Beschlussverfahren - was muss der Betriebsrat tun? (Antrag, Verfahren, Kosten)

  • Es eilt! Die einstweilige Verfügung

  • die Einigungsstelle (Verfahren, Kosten, Anfechtung)

  • Straftaten (§ 119 BetrVG), Ordnungswidrigkeiten (§ 121 BetrVG)

  • Streitigkeiten des Sprecherausschussgesetzes und des Europäischen Betriebsrats

Aktuelle Seminar Termine "Betriebsratstätigkeit: Behinderungen und Störungen"

Um einen Seminarplatz anzufragen kontaktiere bitte Deine Geschäftsstelle. Hier geht es zu der Geschäftsstellensuche.

StandortZeitraumSeminar-Nr.Verfügbarkeit
Inzell 17.03.2025 - 21.03.2025KE01225Fast ausgebucht
Inzell 15.09.2025 - 19.09.2025KC03825Verfügbar
Standort
Inzell
Zeitraum
 17.03.2025 - 21.03.2025
Seminar-Nr.
KE01225
Verfügbarkeit
Fast ausgebucht
Standort
Inzell
Zeitraum
 15.09.2025 - 19.09.2025
Seminar-Nr.
KC03825
Verfügbarkeit
Verfügbar
Mitglied werden
Werde Teil einer starken Gemeinschaft

Von Rechtsschutz in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten bis zu gerechten Löhnen und Gehältern – wir kümmern uns persönlich und zuverlässig um unsere Mitglieder.

Online beitreten