Wenn in Betriebsvereinbarungen Rechte für Arbeitnehmer*innen festgelegt werden, können diese eingeklagt werden, weil die Betriebsvereinbarung unmittelbar und zwingende Wirkung hat. Scheitern die Verhandlungen, so muss der Betriebsrat das Instrument Einigungsstelle einsetzen und handhaben können. Auswärts Beschäftigte müssen sich häufig zwischen den Anforderungen des Arbeitgebers und den Regelungen zum Arbeitnehmer*innenschutz entscheiden. Andererseits sind die Beschäftigten meist mit den Bedingungen einverstanden und die Geschäftsleitung meint, den Betriebsrat nicht einbeziehen zu müssen. Um so mehr lohnt es sich, die Besonderheiten dieser Beschäftigungsform genauer unter die Lupe zu nehmen,
Hier lernt ihr alles über Dienstreisen und auswärtige Beschäftigung im Inland: Versetzung und Änderungskündigung, Verfahren nach den §§ 99, 99(4) und 100 BetrVG, Grenzen des Direktionsrechts, Besonderheiten bei Montagetätigkeit und Kundendienst. Wir schauen auch auf Muster-Betriebsvereinbarungen und Besonderheiten beim Auslandseinsatz.
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Inzell | 21.07.2025 - 25.07.2025 | KD03025 | Verfügbar |