Der Betriebsrat muss im Rahmen seiner Tätigkeit viele Regularien und Formvorschriften beachten. Betriebsrät*innen unterlaufen immer mal wieder typische Fehler - aus Unkenntnis oder aufgrund langjährig eingefahrener Vorgehensweisen. Diese Fehler können zur Folge haben, dass Betriebsvereinbarungen oder Beschlüsse unwirksam sind. Wenn dem Betriebsrat tatsächlich ein Fehler passiert ist, muss er auch wissen, welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Im Hinblick auf die Kosten und den Sachaufwand ist zu prüfen: Was steht dem Betriebsrat zu und was nicht? Im Seminar werden typische Fehler und Falschansichten aufgezeigt und rechtlich geradegerückt. Wir behandeln Fragen rund um die Betriebsratstätigkeit und geben Hilfestellungen bei Problemen wie: Kann ein Betriebsrat im Rahmen seiner Tätigkeit haftbar gemacht werden? Können Arbeitnehmer*innen bei Falschberatung den Betriebsrat verklagen?
Anspruchsgrundlagen im Arbeitsrecht: Verhältnis von Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsvertrag
Fehler bei Betriebsvereinbarungen: tarifwidrige Betriebsvereinbarungen, Grenzen betrieblicher Mitbestimmung, unzulässige Eingriffe in das Individualarbeitsrecht, grobe Fehlerhaftigkeiten, Ungleichbehandlungen, Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede
Fehler bei der Geschäftsführung des Betriebsrats: Einladung zur Betriebsratssitzung, richtige Tagesordnung, rechtssichere Beschlüsse
Fehler bei personellen Maßnahmen: richtige Widersprüche bei Kündigungen, Abgrenzung zwischen Bedenken und Widerspruch, Zustimmungsverweigerung bei personellen Einzelmaßnahmen (§ 99 BetrVG)
Haftung des Betriebsrats: Konsequenzen fehlerhafter Beratung, Umgang mit der Geheimhaltungspflicht, finanzielle Folgen unwirksamer Betriebsratsbeschlüsse
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Inzell | 09.09.2024 - 13.09.2024 | KB03724 | Fast ausgebucht |